Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das HandyParken München der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) (HandyParken München) - Stand: 01.03.2024

A. Allgemeiner Teil

1. Anwendungsbereich

1.1. HandyParken München ist ein Service der der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) zum Erwerb von Parkberechtigungen („digitaler Parkschein“) für die Parkflächen aus Anlage 1 („Parkflächen“). Registrierte Kund*innen (vgl. Ziffer 2) können für registrierte Kraftfahrzeuge über die App HandyParken München digitale Parkscheine für die Parkflächen erwerben, die sie zur Nutzung der jeweiligen Parkfläche berechtigen und jeweils systemseitig auch an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden übermittelt werden. Mit dem Erwerb des digitalen Parkscheins begründet die MVG gegenüber der Landeshauptstadt München eine eigene Schuld, die sich im Hinblick auf deren Höhe nach der Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt München richtet. Die MVG begleicht für den/die Kund*in in schuldbefreiender Wirkung diese Schuld („Service“). Der/die Kund*in wiederum entrichtet an die MVG einen Betrag in gleicher Höhe („Ausgleichentgelt“). Zusätzliche Serviceentgelte fallen nicht an.

1.2. Der/die Kund*in akzeptiert bei jedem Kauf eines digitalen Parkscheins die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB. Die MVG weist den/die Kund*in darauf in der App und vor jedem Kauf eines digitalen Parkscheins nochmals gesondert hin und macht den Kunden in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf aktuelle Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam.

2. Registrierung

2.1. Damit der/die Kund*in HandyParken München nutzen kann, muss er/sie sich bei der App HandyParken München anmelden. Die Anmeldung erfolgt mittels eines vom Kund*in zu verwendeten Benutzernamens und Passworts. Benutzername und Passwort erhält der/die Kund*in mit Registrierung. Die Registrierung erfolgt über den M-Login der Stadtwerke München GmbH, sofern der/die Kund*in nicht bereits aufgrund der Nutzung eines anderen an den M-Login angeschlossenen Online-Services beim M-Login registriert ist. In letzterem Fall muss der/die Kund*in nur die zusätzliche Nutzung von HandyParken München im M-Login freischalten. Der/die Kund*in kann die App HandyParken München nach Registrierung beim M-Login nur nutzen, wenn er auch weiterhin den M-Login verwendet. Wegen den Einzelheiten wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des M-Logins verwiesen.

2.2. Kund*in kann nur sein, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat.

2.3. Die Registrierung ist für den/die Kund*in kostenfrei.

2.4. Der/die Kund*in kann HandyParken München ausschließlich für die hinterlegten Kraftfahrzeuge nutzen. Der/die Kund*in kann aber jederzeit weitere Kraftfahrzeug-Kennzeichen hinzufügen.

2.5. Der/die Kund*in ist verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner/ihrer für die Durchführung des Vertrages erheblichen Daten (z.B. Name, Adresse und E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Mobilfunknummer) unverzüglich anzupassen. Andernfalls ist die SWM berechtigt, vom Kund*in die Kosten zu verlangen, die aufgrund seiner/ihrer fehlerhaften oder unvollständigen Daten entstanden sind.

2.6. Der Vertragstext wird von den SWM elektronisch gespeichert. Dem/der Kund*in werden die Vertragstexte ab Registrierung über die App HandyParken München unter „Info & Rechtliches ► AGB“ zugänglich gemacht. Eine Übersicht über die Parkscheinhistorie erhält er direkt in der App HandyParken München unter „Parkscheine“.

3. Vertragsschluss

3.1. Das Angebot der MVG in der App HandyParken München ist freibleibend, unverbindlich und nicht auf Abschluss eines Vertrages gerichtet.

3.2. Der/die Kund*in kann über die Kartenfunktion seinen Standort lokalisieren und für jeden Parkvorgang über die Navigation das gewünschte Parkmodell (entweder „FixParken“ oder „FlexParken“) zunächst unverbindlich auswählen. Der/die Kund*in muss zudem das zutreffende KFZ-Kennzeichen auswählen. Der Vertragsschluss zwischen der MVG und dem/der Kund*in kommt dann wie folgt zustande:

  • Wählt der/die Kund*in das Parkmodell „FixParken“ erscheint zunächst der Button „Parken“. Drückt der/die Kund*in den „Parken“-Button erscheint eine weitere Schaltfläche „Kostenpflichtig kaufen“. Betätigt der Kunde diese Schaltfläche gibt der/die Kund*in ein verbindliches Angebot zur Nutzung des Services ab. Mit dem Anzeigen des digitalen Parkscheins in der App, nimmt die MVG das Angebot an.
  • Wählt der/die Kund*in das Parkmodell „FlexParken“ erscheint zunächst der Button „Start“. Drückt der/die Kund*in den „Start“-Button erscheint eine weitere Schaltfläche „Kostenpflichtig starten“. Betätigt der/die Kund*in diese Schaltfläche gibt der/die Kund*in ein verbindliches Angebot zur Nutzung des Services ab. Mit dem Anzeigen des „Stopp“-Buttons in der App erhält der/die Kund*in einen digitalen Parkschein. Die MVG nimmt damit das Angebot an.

3.3. Zwischen den Parkmodellen kann der/die Kund*in vor verbindlicher Abgabe des Angebots wechseln, indem er/sie die dafür vorgesehenen Schaltflächen betätigt, insbesondere in der Navigation ein anderes Parkmodell auswählt. Für die Dauer eines im Parkmodell FixParken erworbenen digitalen Parkscheins, kann der Kunde keinen weiteren digitalen Parkschein erwerben.

4. Parken

4.1. Vor der Nutzung des Services obliegt es dem Kunden das nach Ziffer 2.4 hinterlegte Fahrzeug auf der vom Kunden ausgewählten freien Parkflächen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und unter Beachtung der jeweiligen Straßenbeschilderung zu parken („ausgewählte Parkfläche“). Die Parkzeit beginnt mit Abstellen des Fahrzeuges auf der ausgewählten Parkfläche und endet mit Verlassen des Fahrzeuges der ausgewählten Parkfläche („Parkzeit“).

4.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Nutzung einer Parkfläche. Der Service dient ausschließlich zur Abwicklung des auf Grundlage der Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Landeshauptstadt München (Parkgebührenordnung) entstandenen Parkgebührenanspruchs der Landeshauptstadt München. 

5. Parkzeiterfassung/digitaler Parkschein

5.1. Der/die Kund*in hat sicherzustellen, dass die in der App durch die Kartenfunktion auf GPS-Basis vorgeschlagene Parkfläche mit der ausgewählten Parkfläche übereinstimmt. Andernfalls muss der/die Kund*in mit Hilfe der manuellen Eingabefunktion Korrekturen vornehmen, um eine Übereinstimmung herzustellen. Der/die Kund*in hat weiter sicherzustellen, dass die ausgewählte Parkfläche eine solche im Sinne der Anlage 1 ist.

5.2. Der/die Kunde kann über die App einen digitalen Parkschein erwerben, der während seiner/ihrer gesamten Parkzeit für die ausgewählte Parkfläche gültig ist. Mit Erwerb eines digitalen Parkscheins ist der/die Kund*in zur Nutzung der ausgewählten Parkfläche berechtigt. Die Gültigkeit des digitalen Parkscheins richtet sich nach dem vom Kunden ausgewählten Parkmodell. Der/die Kund*in kann den digitalen Parkschein entweder auf eine vorab vom Kund*in festgelegte Parkdauer („FixParken“) (12 Minuten Taktung) ausstellen lassen oder einen digitalen Parkschein erwerben, dessen Gültigkeitszeitraum minutengenau von ihm/ihr selbst flexibel bestimmt wird („FlexParken“). Die Parkzeit wird für jeden einzelnen Parkvorgang separat ermittelt.

5.3. Die Gültigkeit des digitalen Parkscheins endet, sobald die vom Kund*in vorausgewählte Parkdauer überschritten wird („FixParken“) oder das Ende der Parkdauer durch den/der Kund*in über den „Stopp“-Button herbeigeführt wird („FlexParken“). Die Gültigkeit endet zudem, wenn die jeweilige Höchstparkdauer auf der ausgewählten Parkfläche erreicht ist. Die Höchstparkdauer richtet sich nach der Beschilderung vor Ort. Schließt der/die Kund*in im Falle des Parkmodells „FlexParken“ die Parkzeiterfassung aus Gründen, die er/sie zu vertreten hat, nicht innerhalb der vor Ort geltenden Höchstparkdauer ordnungsgemäß ab, so endet die Gültigkeit ebenfalls spätestens mit Ablauf der Höchstparkdauer. Der/die Kund*in muss in diesem Fall ein Ausgleichsentgelt in Höhe der jeweils vor Ort geltenden Höchstparkgebühr zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der/die Kund*in eine Erinnerung zur Beendigung eingerichtet hat.

5.4. Die MVG wird den digitalen Parkschein an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden übermitteln.

5.5. Steht dem/der Kund*in der Service aus technischen oder anderen Gründen nicht zur Verfügung, bleibt die Pflicht zur Entrichtung der Parkgebühr nach der Parkgebührenordnung gegenüber der Landeshauptstadt München unberührt.

5.6. Der/die Kund*in kann alle erworbenen digitalen Parkscheine in der App HandyParken München unter „Parkscheine“ einsehen.

6. Begleichung der Parkgebühr gegenüber der Landeshauptstadt München

Die MVG wird schuldbefreiend für den/die Kund*in im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die nach Ziffer 5.2 und 5.3 ermittelte Parkgebühr gegenüber der Landeshauptstadt München begleichen („ermittelte Parkgebühr“). Die Höhe der ermittelten Parkgebühr richtet sich nach der Höhe der Gebühr gemäß der Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt München, sowie der jeweiligen Parkzeit des/der Kund*in.

7.  Ausgleichsentgelt / Zahlungsbedingungen

7.1. Mit dem Erwerb eines digitalen Parkscheins ist der/die Kund*in verpflichtet, das Ausgleichsentgelt für den digitalen Parkschein an die MVG zu zahlen („Entgelt“). Das Entgelt entspricht der Höhe nach der ermittelten Parkgebühr. Das Entgelt ist sofort fällig.

7.2. Der/die Kund*in erhält eine Rechnung in elektronischer Form. Elektronische Rechnungen werden dem/der Kund*in als PDF zum Download zur Verfügung gestellt.

7.3. Die in der App angezeigten Entgelte sind brutto-Preise.

7.4. Ein zusätzliches Serviceentgelt wird von der MVG nicht erhoben.

7.5. Der/die Kund*in kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen.

7.6. Der Einzug des Entgelts über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten 10 Werktage nach Erwerb des digitalen Parkscheins. Die Belastung ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des/der Kund*in.

8. Zahlung mit Lastschriftverfahren (SEPA)

8.1. Der MVG steht es frei, das Entgelt von ihrem Zahlungsdienstleister der Novalnet AG, einziehen zu lassen oder die entsprechende Forderung an diesen abzutreten. Schuldbefreiende Zahlungen des/der Kund*innen sind in diesem Fall ausschließlich an diesen zu leisten.

8.2. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des/der Kund*in (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der/die Kund*in Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er/sie seinen Zahlungsdienstleister an, die Lastschriften einzulösen. Im Falle, dass der/die Kund*in nicht der/die Kontoinhaber*in des angegebenen Kontos ist, stellt er/sie sicher, dass die Einwilligung des/der Kontoinhaber*in für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

8.3. Der/die Kund*in verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber*in und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) über den M-Login der Stadtwerke München GmbH mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen. Der/die Kund*in erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) über Einziehungstag und –betrag. Der/die Kund*in erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse.

8.4. Der/die Kund*in hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Kund*in zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er/sie verpflichtet, neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters selbst an den Zahlungsdienstleister der MVG, der Novalnet AG, zu überweisen. Der Kunde erhält hierfür alle notwendigen Überweisungsinformationen per E-Mail an die im M-Login hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde nimmt die Überweisung bis zu dem in der E-Mail genannten Tag vor. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt unberührt.

8.5. Der/die Kund*in verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kund*in gegenüber dem Zahlungsdienstleister des/der Kund*in, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der/die Kund*in einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der/die Kund*in verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen.

9. Zahlung mit Kreditkarte

9.1. Die Zahlung über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

9.2. Für die Kreditkartenzahlung müssen über den M-Login der Stadtwerke München GmbH die folgenden Kreditkartendaten des/der Kund*in erfasst werden:

  • Name und Vorname des/der Kreditkarteninhaber*in
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

9.3. Der/die Kund*in ist Inhaber*in der Kreditkarte oder hat die Einwilligung des/der Inhaber*in zur Belastung der Kreditkarte. Der/die Kund*in hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt.

9.4. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die vom Kund*in angegebenen Kartendaten auf Richtigkeit und ggf. vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers geprüft. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, wird der/die Kund*in hierüber informiert.

9.5. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des/der Kund*in ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des/der Kund*in mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

9.6. Der/die Kund*in hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der/die Kund*in ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er/sie verpflichtet, neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag zu überweisen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.

10. Einwendungsmöglichkeit bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen 

10.1. Der/die Kund*in kann für den Fall, dass ein digitaler Parkschein ausgestellt wurde, die Übermittlung an die Verkehrsüberwachungsbehörden jedoch aus Gründen, die der/die Kund*in nicht zu vertreten hat, fehlgeschlagen ist und er/sie deshalb Adressat einer ordnungsrechtlichen Maßnahme (z. B.: Bußgeld) ist, eine Einwendung erheben, indem der/die Kund*in über „Parkscheine“ die Schaltfläche „Einwendung erheben“ betätigt.

10.2. Der Landeshauptstadt München bzw. der Polizeipräsidium München werden dann die zur Prüfung der Einwendung notwendigen Daten elektronisch übermittelt.

11. Widerrufsrecht

11.1. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können den Vertrag gemäß Ziffer 3 nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung widerrufen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Einzelvertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Einzelvertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), Emmy-Noether-Str. 2, 80992 München) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail mail@handyparken-muenchen.de) über Ihren Entschluss, diesen Einzelvertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Einzelvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Einzelvertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass der Service während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Einzelvertrags unterrichten, bereits erbrachten Service im Vergleich zum Gesamtumfang der im Einzelvertrag vorgesehenen Service entspricht.

11.2. Wenn Sie den Einzelvertrag widerrufen wollen, können Sie folgendes Musterwiderrufsformular verwenden, indem Sie dieses Formular ausfüllen und an mail@handyparken-muenchen.de senden:

Hiermit widerrufe(n) ich die Erbringung der folgenden Dienstleistung: …....................................................................

Bestellt am ….............................. erhalten am............................

Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s):

Datum:

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)

12. Haftung der MVG

Die Haftung der MVG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden des/der Kund*in gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde oder es sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags bzw. des jeweiligen Einzelvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Kund*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

13. Leistungs- und Nutzungsumfang der jeweiligen App, Laufzeit, Sperrung, Löschung

13.1. Die Bereitstellung der jeweiligen App erfolgt durch das Herunterladen der App auf ein geeignetes Endgerät. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der App ergeben sich aus den Darstellungen in den jeweiligen App-Stores. Durch das Herunterladen, die Installation und tatsächliche Nutzung der jeweiligen App kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der MVG und dem/der Kund*in zustande.

13.2. Die Nutzung der App als solche ist kostenfrei. Der/die Kund*in hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Den/der Kund*in entstehende Kosten der für die Installation und Nutzung der App erforderlichen technischen Voraussetzungen sind vom Kund*in selbst zu tragen.

13.3. Die MVG behält sich das Recht vor, die App und deren technische Funktionen und Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe, zu ändern. Durch die Änderungen entstehen dem/der Kund*in keine Kosten in Bezug auf die Nutzung der App als solche. Die MVG wird den/die Kund*in über Änderungen informieren.

13.4. Dem/der Kund*in stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Bezug auf eine entgeltfreie Gebrauchsgewährung der jeweiligen App zu. Unterlässt es der/die Kund*in, ein Update der App, das ihnen bereitgestellt wird, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet die MVG nicht für Mängel, die auf das Fehlen eines Updates zurückzuführen sind.

13.5. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit ordentlich kündigen. Die Deinstallation der jeweiligen App auf dem Smartphone des/der Kund*in stellt keine Kündigungserklärung des/der Kund*in dar. Die jeweilige Kündigung muss in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden.

13.6. Ist der/die Kund*in über den Service Vertragsverhältnisse eingegangen, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung noch nicht erfüllt sind, bleibt der/die Kund*in zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

13.7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.8. Die MVG behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften und bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hierüber, zeitweise oder dauerhaft die Nutzung der jeweiligen App mit ihren Funktionalitäten für den einzelnen/die einzelne Kund*in teilweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern.

14. Beschwerden, Schlichtungsstellen

14.1. Bei Fragen oder Beanstandungen kann sich der Kunde an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, Telefon: 0800 344 22 66 00 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail an redaktion@mvg.de wenden.

14.2. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hat sich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen verpflichtet. Wenn der Kunde mit der Bearbeitung seines Anliegens nicht zufrieden ist, kann er bei der unabhängigen Schlichtungsstelle söp eine Schlichtungsantrag stellen (söp, Fasenenstraße 81, 10623 Berlin; www.soep-online.de).

14.3. Kunden, die Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, haben ferner die Möglichkeit, die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung Ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen (sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform ist unter folgender Internet-Adresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

15. Sonstige Bestimmungen

15.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.

15.2. Von diesen AGB abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der MVG.

15.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.

15.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig München.

15.5. Die MVG hat sich zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet und hält sich an den Verhaltenskodex der Stadtwerke München, abrufbar unter https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/swm/compliance/verhaltenscodex.html

15.6. Die MVG behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, erforderlich ist. Änderungen werden den Kund*innen rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Die Kund*innen werden über die Änderungen per E-Mail informiert. Erfolgt innerhalb einer von der MVG gesetzten, angemessenen Frist kein Widerspruch eines/einer Kund*in, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht ein/eine Kund*in, so steht ihm die App nach einer angemessenen Frist nicht weiter zur Verfügung. Über die Folgen des Widerspruches wird in der E-Mail noch einmal informiert.

 16. Kontaktdaten

Die Kontaktdaten für alle Belange zum HandyParken lauten:

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Emmy-Noether-Str. 2
80992 München

Telefon: 0800 344 226 600 
E-Mail: mail@handyparken-muenchen.de

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das HandyParken München der Stadtwerke München GmbH (SWM) (HandyParken München) - Anlage 1 - Stand: 01.03.2024

Anlage 1: Parkflächen

An folgenden Standorten kann mit der App HandyParken München eine digitale Parkberechtigung („digitaler Parkschein“) erworben werden:

Landeshauptstadt München

Kategorie: bezahlpflichtige Parkplätze an öffentlichen Straßen

Geschäftsgebiet: Siehe handyparken-muenchen.de/geschaeftsgebiet

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