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  1. HandyParken München
  2. Information zur Barrierefreiheit
  3. Für die App
  4. Information zur Barrierefreiheit

Für die App

I. Dienstleistungsbeschreibung

Die HandyParken München App (nachfolgend “App”) der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ermöglicht es Nutzer* innen, digitale Parkscheine für öffentliche Parkplätze in München über ihr Smartphone zu erwerben. Darüber hinaus erhält der/die Nutzer*in Verkehrsmitteilungen, die ihm in diesem Zusammenhang nützlich sind, sowie Mobilitätsinformationen zur Vereinfachung des Umstiegs auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. auf andere Sharing-Systeme in München. 

II. Geltende Anforderungen

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit für die App ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG mit Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). 

III. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die App erfüllt die wesentlichen Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.2 mit Konformitätsstufe A und AA, um sicherzustellen, dass unser Angebot für möglichst alle Menschen zugänglich ist. Das betrifft folgende Inhalte: 

Wahrnehmbarkeit

  • Verwendung von Farben (SC 1.4.1): Neben der Farbe wird ein weiteres Merkmal wie Beschriftung/Text und Symbole/Icons für die Übermittlung von Informationen in der App verwendet 

  • Kontrast (Minimum, SC 1.4.3): Ausreichender Kontrast zwischen Textelementen und dem dahinterliegenden Hintergrund werden eingehalten 

  • Größenanpassung von Texten (SC 1.4.4): Texte können in der App bis zu 200% vergrößert werden, ohne dass hierbei die Funktionen und Inhalte verloren gehen bzw. nicht angezeigt werden 

  • Kontraste bei Elementen ohne Text (SC 1.4.11): Elemente wie Buttons weisen den geforderten Kontrast zum Hintergrund auf 

Bedienbarkeit

  • Anpassungsmöglichkeiten von zeitlichen Regulierungen (SC 2.2.1): In der App wurde weitestgehend auf Zeitlimits verzichtet und Interaktionen sind nicht an Zeitlimits gebunden. An Stellen, wo Zeitlimits zum Einsatz kommen, wie beispielsweise der Erinnerungsfunktion wurde gemäß der Richtlinie SC 2.2.1 die Möglichkeit geschaffen, diese auszuschalten, anzupassen und zu verlängern 

  • Seitentitel (SC 2.4.2): einfache und verständliche Benennung/Titel von Screens/Seiten, welcher den Inhalt des Screens/der Seite zusammenfasst 

  • Mehrere Navigationsmöglichkeiten (SC 2.4.5): mehrere Möglichkeiten sind zur Navigation zwischen den Screens/Seiten durch beispielsweise Bottom-Navigationsbar und Zurück-Taste gegeben 

  • Überschriften und Bezeichnungen (SC 2.4.6): Es wurde in den Screens/Seiten darauf geachtet, dass Überschriften und Bezeichnungen vorhanden sind, welche zur Strukturierung und Übersichtlichkeit der jeweiligen Screens/Seiten beitragen 

Verständlichkeit

  • Im ausgewählten Zustand (SC 3.2.1): Die grundsätzliche Optik und das Verhalten eines Elementes (wie beispielweise ein Button) ändert sich im ausgewählten Zustand nicht 

  • Konsistente Navigation (SC 3.2.3): Die Bottom Navigationsbar ist über alle Screens/Seiten hinweg immer an derselben Stelle und vereinfacht infolgedessen die Navigation durch die App 

  • Fehlerzustände verstehen (SC 3.3.1): Verständliche Texte sind in Hinweisen beim Fehlerzustand enthalten und weisen darauf hin, wie der Fehlerzustand behoben werden kann bzw. weshalb ein Fehler aufgetreten ist. Beispielweise wenn eine Interaktion aufgrund einer fehlenden Internetverbindung nicht durchgeführt werden kann 

  • Bezeichnungen oder Hinweise bei Eingabefeldern (SC 3.3.2): Eingabefelder besitzen Bezeichnungen oder Hinweise, welche darauf hinweisen was in das jeweilige Eingabefeld einzugeben ist 

  • Vorschläge bei Fehlern (SC 3.3.3): Nutzer*innen erhalten Hinweise in der App wie ein Fehler behoben werden kann 

  • Fehlervermeidung (SC 3.3.4): Eine Zusammenfassung wird vor jedem Parkvorgang eingeblendet und die Richtigkeit der Angaben muss per Interkation bestätigt werden. Infolgedessen haben die Nutzer*innen die Möglichkeit die Angaben wie beispielsweise das Kennzeichen oder den ausgewählten Parkscheinautomaten zu korrigieren. Der Parkvorgang wird nur durch eine Bestätigung der Zusammenfassung per Interaktion mit dem „kostenpflichtig starten“- bzw. „kostenpflichtig kaufen“-Button aktiv.  

IV. Nicht barrierefreie Inhalte

In der iOS- und Android-Version besteht vorübergehend (voraussichtlich bis zum 31.12.2025) noch folgende Barriere:  

Bedienbarkeit

  • Zeigergesten (SC 2.5.1): Die Navigation im Kartendienst ist nicht barrierefrei, weil keine Zoom-Funktion per Cursor-Button bzw. über einen Zoom-Button vorhanden ist. Alternativ kann die Navigation im Kartendienst per Klick und Wischen erfolgen.  

V. Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden gemäß § 17 Abs. 5 BFSG als unverhältnismäßige Belastung eingestuft und werden daher nicht umgesetzt, wobei dies in regelmäßigen Abständen neu bewertet wird.

  • Navigation über Screenreader, Sprachsteuerung sowie externe Tastatur (SC 1.1.1, SC 1.3.1, SC 1.3.2, SC 1.3.3, SC 2.1.1, SC 2.1.2, SC 2.4.4, SC 2.4.7, SC 2.5.3, SC 3.1.1, SC 3.2.2 und SC 4.1.3): Eine Navigation über einen Screenreader und eine Sprachsteuerung, sowie eine externe Tastatur ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Grund hierfür ist, dass wir davon ausgehen, dass diese Funktionalitäten von dem Nutzerkreis unserer App (das sind überwiegend Führer von Kraftfahrzeugen) nicht verwendet werden. Eine Umsetzung würde zudem einen erheblichen und kostenintensiven Aufwand zur Entwicklung und dauerhaften Implementierung bedeuten.  

Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB

Verantwortlich für die Umsetzung der Barrierefreiheit ist die:  

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) 

Emmy-Noether-Straße 2 

80992 München 

Telefon: 089 2191-0 

E-Mail: mvg.barrierefreiheit@swm.de 

 

Sollten Sie Mängel bei der Umsetzung der Barrierefreiheit erkennen oder Fragen haben, schreiben Sie uns gerne: mvg.barrierefreiheit@swm.de oder an unseren Beauftragte für Personen mit Mobilitätseinschränkungen. 

​​​​​​​Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

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